Rechtsprechung
AnwG Brandenburg, 13.09.2019 - 1 AnwG 5/18 |
Verfahrensgang
- AGH Brandenburg, 19.03.2018 - AGH II 1/18
- AnwG Brandenburg, 13.09.2019 - 1 AnwG 5/18
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
- BGH, 03.03.2022 - AnwSt (R) 5/21
- BGH, 10.10.2022 - AnwSt (R) 5/21
Wird zitiert von ...
- AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20
Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung …
1.) Die Berufung des Angeschuldigten gegen das Urteil des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 13. September 2019 (Az.: 1 AnwG 5/18) wird mit der Maßgabe verworfen, dass 2.000,00 EUR von der ausgeurteilten Geldbuße in Höhe von 15.000,00 EUR als bereits vollstreckt gelten.Das Anwaltsgericht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg hat den Angeschuldigten mit Urteil vom 13. September 2019 - 1 AnwG 5/18 - schuldig gesprochen, die ihm obliegende Pflicht, seinen Beruf gewissenhaft auszuüben, sich der Achtung und des Vertrauens würdig zu erweisen, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, schuldhaft verletzt zu haben, indem er in den Jahren 2013 bis 2015 ordnungsgemäße Zustellungen nicht entgegengenommen und die Empfangsbekenntnisse nicht mit Datum versehen unverzüglich erteilt habe; ferner habe der Angeschuldigte einen Kläger vertreten, ohne hierfür ordnungsgemäß mandatiert gewesen zu sein.
Die vorstehenden Feststellungen beruhen auf der Einlassung des Angeschuldigten, soweit der Senat ihr folgen konnte, den glaubhaften Bekundungen der Zeugen Mil..., D..., H..., G... und Hi..., den in der Hauptverhandlung gemäß § 138 Abs. 1 BRAO verlesenen Aussagen der Zeugen E..., N... und A..., den in der Hauptverhandlung verlesenen Urkunden sowie dem in der Hauptverhandlung verlesenen Urteil des Anwaltsgerichts im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg vom 13. September 2019 (Az: 1 AnwG 5/18).